Wenn Sie unternehmerisch tätig sind und sich mit einer steueroptimierten Form der Kapitalanlage bzw. Altersvorsorge beschäftigen, ist es ratsam die für Sie geeigneten Durchführungswege zu kennen.
Im folgenden Artikel wird Ihnen aufgezeigt welche Möglichkeiten es für Sie gibt und welche Vorraussetzungen Sie erfüllen müssen, um davon zu profitieren. Nicht bei allen der nachfolgend benannten Konzepte geht es um tatsächliche Betriebsausgaben, sondern auch um Investitionen, die gewinnmindernd angesetzt werden können.
Gliederung:
- Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung und Unterstützungskasse
- Basisrente (Rürup): Nicht immer empfehlenswert
- Immobilienkonzepte: Hohe Abschreibungsmöglichkeiten nutzen
- Beispiel für die Umsetzung
- Wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können
Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung und Unterstützungskasse
Direktversicherung
- Bilanzneutral
- Zugriff i. d. R. ab 62 Jahren
- max. 8 % der BBG (der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerlich abzugsfähig – entspricht 604 € monatlich für 2024
Rückgedeckte Unterstützungskasse
- Bilanzneutral
- Zugriff i. d. R. ab 62 Jahren
- Absetzbarkeit in unbegrenzter Höhe möglich Voraussetzung: gleichbleibender oder steigender Beitrag
Wir empfehlen diese beiden Durchführungswege, insbesondere aufgrund der Rückdeckung und der Bilanzneutralität. Die Beiträge können zu 100% als Betriebsausgabe abgesetzt werden. So sorgen Sie für eine einfache und effektive Form der steueroptimierten GGF-Altersversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie geschäftsführender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) sind.
Die Direktversicherung ist stets der erste Baustein, da dieser leicht vom Finanzamt anerkannt und umgesetzt werden kann. Bei der Unterstützungskasse ist das ganze etwas schwieriger. Hier empfiehlt es sich durch eine verbindliche Vorabanfrage beim zuständigen Finanzamt herauszufinden, inwiefern die geplante Investition umgesetzt werden kann. Dies liegt daran, dass hier eine Absetzbarkeit in unbegrenzter Höhe möglich ist und somit ein Verdacht auf verdeckte Gewinnausschüttung entstehen kann. Deshalb achten wir bei einer Umsetzung darauf, den Steuerberater unserer Mandanten miteinzubeziehen, um eine regelkonforme Ausgestaltung zu gewährleisten.
Basisrente (Rürup): Unter gewissen Voraussetzungen empfehlenswert
Die Basisrente steht jedem zur Verfügung. Hierbei sind für das Jahr 2024 auf privater Ebene 100% der Beiträge bis maximal 27.566 € absetzungsfähig – bei Verheirateten entsprechend der doppelte Betrag. Deshalb lohnt es sich vor allem, wenn Ihr Gewinn bzw. Ihr Einkommen oberhalb von 66.761 € (Stand 2024) liegt – denn ab hier wird jeder weitere Euro mit 42% besteuert.
Es gibt jedoch zwei Nachteile, die man beachten muss:
- Bei Tod gilt: Nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene, d. h. der/die Ehepartner/in, eingetragene/r Lebenspartner/in oder ein in der Ausbildung befindliches Kind bis zum Alter von maximal 25 Jahren erhalten eine Leistung. Gibt es diese nicht, fällt das Geld dem Versicherungskollektiv zu. Sprich – es ist weg.
- Es gibt kein Kapitalwahlrecht, wie bei Rentenversicherungsverträgen (z. B. Direktversicherung) üblich. Es muss eine monatlich wiederkehrende Rentenzahlung (ab 62 Jahren möglich) sein.
Immobilienkonzepte: Hohe Abschreibungsmöglichkeiten nutzen
Vermietete Immobilien sind eine hervorragende Möglichkeit steueroptimiert zu investieren und lohnen sich insbesondere mit hohem Grenzsteuersatz in der Einkommenssteuer (= Unternehmenssteuer einer Personengesellschaft).
Neubau-Immobilien
- 5 % degressive AfA p. a.
- Energieeffiziente Bauweise
- Mietpool-Konzept möglich (Mieteinnahmen gesichert)
- Hohe Nachfrage
- KfW Förderung möglich
Pflege-Immobilien
- 2-3 % degressive AfA p. a.
- langfristige Vermietung an Betreibergesellschaften
- kein Verwaltungsaufwand
- Hohe Nachfrage
- KfW Förderung möglich
Denkmalschutz-Immobilien
- Acht Jahre je 9 % AfA p. a. je 7 % für weitere vier Jahre
- Mietpool-Konzept möglich (Mieteinnahmen gesichert)
- Hohe Nachfrage
- KfW Förderung möglich
Bei allen Immobilienkonzepten ist ein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren möglich.
Beispiel für die Umsetzung
Markus: Geschäftsführender Gesellschafter der eigenen GmbH
Szenario:
- 44 Jahre alt, verheiratet
- Zahlt sich 100.000 € jährlich als Gehalt aus
- 20.000 € sollen zusätzlich zum Gehalt umgewandelt werden
Wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können
Wir nehmen uns die Zeit Sie und Ihre Situation kennenzulernen. Sie erhalten Unterstützung für die Optimierung bestehender oder die Etablierung neuer Strukturen. Hierfür definieren wir die für Sie geeigneten Durchführungswege und helfen Ihnen dabei, die idealen Produktpartner zu identifizieren. Als unser Mandant stehen Sie im Mittelpunkt all unserer Überlegungen. Wir machen Ihre Anliegen zu unseren und möchten langfristig und nachhaltig mit Ihnen zusammenarbeiten.