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Wie Sie als Unternehmensinhaber / Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) Ihre Betriebsausgaben in Privatvermögen umwandeln 

Wenn Sie unternehmerisch tätig sind und sich mit einer steueroptimierten Form der Kapitalanlage bzw. Altersvorsorge beschäftigen, ist es ratsam die für Sie geeigneten Durchführungswege zu kennen. 

Im folgenden Artikel wird Ihnen aufgezeigt welche Möglichkeiten es für Sie gibt und welche Vorraussetzungen Sie erfüllen müssen, um davon zu profitieren. Nicht bei allen der nachfolgend benannten Konzepte geht es um tatsächliche Betriebsausgaben, sondern auch um Investitionen, die gewinnmindernd angesetzt werden können. 

Gliederung:

  • Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung und Unterstützungskasse
  • Basisrente (Rürup): Nicht immer empfehlenswert
  • Immobilienkonzepte: Hohe Abschreibungsmöglichkeiten nutzen
  • Beispiel für die Umsetzung
  • Wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können

Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung und Unterstützungskasse

Direktversicherung

  • Bilanzneutral
  • Zugriff i. d. R. ab 62 Jahren 
  • max. 8 % der BBG (der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerlich abzugsfähig – entspricht 604 € monatlich für 2024

Rückgedeckte Unterstützungskasse

  • Bilanzneutral
  • Zugriff i. d. R. ab 62 Jahren 
  • Absetzbarkeit in unbegrenzter Höhe möglich Voraussetzung: gleichbleibender oder steigender Beitrag

Wir empfehlen diese beiden Durchführungswege, insbesondere aufgrund der Rückdeckung und der Bilanzneutralität. Die Beiträge können zu 100% als Betriebsausgabe abgesetzt werden. So sorgen Sie für eine einfache und effektive Form der steueroptimierten GGF-Altersversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie geschäftsführender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) sind. 

Die Direktversicherung ist stets der erste Baustein, da dieser leicht vom Finanzamt anerkannt und umgesetzt werden kann. Bei der Unterstützungskasse ist das ganze etwas schwieriger. Hier empfiehlt es sich durch eine verbindliche Vorabanfrage beim zuständigen Finanzamt herauszufinden, inwiefern die geplante Investition umgesetzt werden kann. Dies liegt daran, dass hier eine Absetzbarkeit in unbegrenzter Höhe möglich ist und somit ein Verdacht auf verdeckte Gewinnausschüttung entstehen kann. Deshalb achten wir bei einer Umsetzung darauf, den Steuerberater unserer Mandanten miteinzubeziehen, um eine regelkonforme Ausgestaltung zu gewährleisten. 

Basisrente (Rürup): Unter gewissen Voraussetzungen empfehlenswert

Die Basisrente steht jedem zur Verfügung. Hierbei sind für das Jahr 2024 auf privater Ebene 100% der Beiträge bis maximal 27.566 €  absetzungsfähig – bei Verheirateten entsprechend der doppelte Betrag. Deshalb lohnt es sich vor allem, wenn Ihr Gewinn bzw. Ihr Einkommen oberhalb von 66.761 € (Stand 2024) liegt – denn ab hier wird jeder weitere Euro mit 42% besteuert. 

Es gibt jedoch zwei Nachteile, die man beachten muss:

  1. Bei Tod gilt: Nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene, d. h. der/die Ehepartner/in, eingetragene/r Lebenspartner/in oder ein in der Ausbildung befindliches Kind bis zum Alter von maximal 25 Jahren erhalten eine Leistung. Gibt es diese nicht, fällt das Geld dem Versicherungskollektiv zu. Sprich – es ist weg.
  2. Es gibt kein Kapitalwahlrecht, wie bei Rentenversicherungsverträgen (z. B. Direktversicherung) üblich. Es muss eine monatlich wiederkehrende Rentenzahlung (ab 62 Jahren möglich) sein.
Fazit:
Die Basisrente bietet eine erstklassige und einfache Lösung für Gutverdienende einen Teil ihrer Steuerlast klug zu investieren. Gleichzeitig sollte man sich aber über die Nachteile bewusst sein.
 

Immobilienkonzepte: Hohe Abschreibungsmöglichkeiten nutzen

Vermietete Immobilien sind eine hervorragende Möglichkeit steueroptimiert zu investieren und lohnen sich insbesondere mit hohem Grenzsteuersatz in der Einkommenssteuer (= Unternehmenssteuer einer Personengesellschaft).

Neubau-Immobilien

  • 5 % degressive AfA p. a.
  • Energieeffiziente Bauweise
  • Mietpool-Konzept möglich (Mieteinnahmen gesichert)
  • Hohe Nachfrage
  • KfW Förderung möglich

Pflege-Immobilien 

  • 2-3 % degressive AfA p. a.
  • langfristige Vermietung an Betreibergesellschaften
  • kein Verwaltungsaufwand
  • Hohe Nachfrage
  • KfW Förderung möglich

Denkmalschutz-Immobilien

  • Acht Jahre je 9 % AfA p. a. je 7 % für weitere vier Jahre
  • Mietpool-Konzept möglich (Mieteinnahmen gesichert)
  • Hohe Nachfrage
  • KfW Förderung möglich

Bei allen Immobilienkonzepten ist ein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren möglich. 

Fazit:
Bei hohem Einkommen bzw. Gewinn lohnen sich Immobilieninvestments besonders. Sie sollten Bestandteil eines ausgewogenen Portfolios sein.
 

Beispiel für die Umsetzung

Markus: Geschäftsführender Gesellschafter der eigenen GmbH

Szenario: 

  • 44 Jahre alt, verheiratet
  • Zahlt sich 100.000 € jährlich als Gehalt aus
  • 20.000 € sollen zusätzlich zum Gehalt umgewandelt werden
Markus entscheidet sich im ersten Schritt für eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung (Fondspolice ohne Garantie) mit vereinbarter Witwenrente (Absicherung seiner Frau im Todesfall). Hierfür nutzt er die 8 % der BBG voll aus und zahlt monatlich 604 € ein. Als zweiten Baustein schließt er eine fondsbasierte Versicherungslösung mit 80 % Beitragsgarantie als rückgedeckte Unterstützungskasse ab. 
Nach erfolgreicher Vorabanfrage bei seinem Finanzamt, kann er die übrigen 12.752 € jährlich hier einbezahlen. 
 
Bei einem Unternehmenssteuersatz (Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer) von ca. 30 % liegt der Steuervorteil in diesem Beispiel bei 6.000 € pro Jahr. 
 
Wichtig: Wir sind ausschließlich verantwortlich für die Beratung zu den Investitionsmöglichkeiten und arbeiten für eine rechtskonforme Umsetzung der erarbeiteten Konzepte eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. 
 
Für die Anlagen nutzen wir unser wissenschaftliches Weltportfolio, welches aus mehreren ETFs und verschiedenen Anlageklassen besteht, die je nach Anlagehorizont und Risikotoleranz gewichtet sind.
 

Wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können

Wir nehmen uns die Zeit Sie und Ihre Situation kennenzulernen. Sie erhalten Unterstützung für die Optimierung bestehender oder die Etablierung neuer Strukturen. Hierfür definieren wir die für Sie geeigneten Durchführungswege und helfen Ihnen dabei, die idealen Produktpartner zu identifizieren. Als unser Mandant stehen Sie im Mittelpunkt all unserer Überlegungen. Wir machen Ihre Anliegen zu unseren und möchten langfristig und nachhaltig mit Ihnen zusammenarbeiten. 

 

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